Mißbrauch der Bedürftigkeit

In vielen Diskussionen zu dieser Idee kam als erster Einwand oft die Besorgnis, dass hier nur noch eine weitere Maßnahme entwickelt wird, die zum Missbrauch verleitet.

Genau das soll nicht der Fall sein: Gerade die deutschen Energieversorgungsunternehmen verfügen über einen umfangreichen Datenbestand ihrer Kunden, und sind somit mit Informationen ausgestattet, die ihnen eine Beurteilung des jeweiligen Falls ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit weiteren Gremien, auch ehrenamtlich, ist unter strikter Beachtung aller datenschutzrechtlicher Bestimmungen, möglich.

Leider kann man Missbrauch nie wirklich ausschließen, aber man kann das Verfahren optimieren, um nicht gerechtfertigte Ansprüche zu erkennen, und möglichst auszuschließen.